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TradeZero Steuererklärung mit BubbleTax

PartnerReports ab Steuerjahr 2026

BubbleTax und TradeZero Europe haben einen Partnervertrag für die deutsche Steuererklärung unterzeichnet. Ab dem Steuerjahr 2026 kannst du bei TradeZero Europe einen Datenexport anfordern und selbst entscheiden, ob BubbleTax deinen Steuerreport erstellt.

Amsterdam, Niederlandetradezero.com/en-de/explore-tradezero-de

TradeZero Europe und die deutsche Steuererklärung

TradeZero Europe B.V. ist eine Wertpapierfirma mit Sitz in Amsterdam. Sie ist von der niederländischen Finanzaufsicht AFM zugelassen und beaufsichtigt und bietet Brokerage-Dienstleistungen ohne Beratung an (execution-only).

Steuerreport

BubbleTax und TradeZero Europe haben einen Partnervertrag unterzeichnet, um Kunden von TradeZero Europe bei der deutschen Steuererklärung zu unterstützen.

  • So funktioniert es: Für jedes abgeschlossene Steuerjahr kannst du bei TradeZero Europe kostenlos einen ausführlichen Datenexport anfordern. Wenn du BubbleTax nutzen möchtest, schließt du einen eigenen Vertrag mit BubbleTax und lädst deinen Export hoch. BubbleTax erstellt dann deinen Steuerreport.
  • Steuerjahr 2026: Den Datenexport für 2026 stellt TradeZero Europe im ersten Quartal 2027 auf Anfrage bereit. Für die folgenden Steuerjahre gibt es den Export jeweils im ersten Quartal des Folgejahres.

Der Steuerreport von BubbleTax enthält die relevanten Werte für die Anlage KAP, jede Zahl bis zur einzelnen Buchung nachvollziehbar.

Wichtig zu wissen

  • Die Nutzung von BubbleTax ist freiwillig. Du schließt den Vertrag direkt mit BubbleTax; TradeZero Europe ist nicht Vertragspartner.
  • Der Steuerreport unterstützt dich bei der Steuererklärung. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
  • Fragen zum Datenexport beantwortet TradeZero Europe. Fragen zum Steuerreport beantwortet BubbleTax auf Deutsch und Englisch.

Kurz erklärt

Die Fachbegriffe dieser Seite in je einem Absatz. Rechtsgrundlagen in Klammern.

Flex Query
Der konfigurierbare Datenexport im Kontomanagement von Interactive Brokers, den auch Introducing Broker wie CapTrader oder LYNX nutzen. BubbleTax braucht ihn als XML-Datei mit neun Abschnitten. Einmal eingerichtet, exportierst du ihn je Steuerjahr neu.
FIFO
First In, First Out: Beim Verkauf gelten die zuerst gekauften Stücke als zuerst verkauft (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG). Daraus ergeben sich die Anschaffungskosten und damit Gewinn oder Verlust. IBKR rechnet standardmäßig mit anderen Methoden, BubbleTax baut die Bestände nach FIFO neu auf.
Vorabpauschale
Ein pauschal angesetzter Mindestertrag auf Fondsanteile (§ 18 InvStG): der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Fonds im Kalenderjahr den Basisertrag unterschreiten. Sie betrifft vor allem thesaurierende ETFs, die nichts oder wenig ausschütten. BubbleTax berechnet sie aus deinen Beständen und Ausschüttungen.
Teilfreistellung
Ein fester Anteil der Fondserträge bleibt steuerfrei, abhängig von der Fondsart (§ 20 InvStG): 30 Prozent bei Aktienfonds, 15 Prozent bei Mischfonds, 60 Prozent bei Immobilienfonds, 80 Prozent bei Auslands-Immobilienfonds. Sie gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschale und Gewinne aus dem Verkauf der Anteile.
InvStG
Das Investmentsteuergesetz regelt, wie Erträge aus Investmentfonds und ETFs beim Anleger besteuert werden: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne (§ 16 InvStG), mit Vorabpauschale (§ 18 InvStG) und Teilfreistellung (§ 20 InvStG). Diese Werte gehören in die Anlage KAP-INV.
Spin-off
Eine Kapitalmaßnahme: Ein Unternehmen spaltet einen Teil ab und bucht dir Aktien der neuen Gesellschaft ins Depot. Steuerlich ist zu klären, ob die neuen Anteile an die Stelle der alten treten und wie sich die Anschaffungskosten verteilen (§ 20 Abs. 4a EStG). BubbleTax erkennt Spin-offs aus dem Flex-Query-Abschnitt Kapitalmaßnahmen.
Anlage KAP
Das Formular der Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge: Dividenden, Zinsen, Gewinne und Verluste aus Aktien und Derivaten, anrechenbare Quellensteuer. Der Report nennt zu jedem Wert die Zeile, in die er gehört.
Anlage KAP-INV
Die Anlage für Investmenterträge ohne deutschen Steuerabzug, wie bei IBKR: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen (§ 16 InvStG).
Anlage SO
Die Anlage für sonstige Einkünfte. Für Anleger relevant bei privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG; der Report weist solche Werte getrennt von den Kapitalerträgen aus.

Weitere Broker

Alle genannten Broker-Namen und Marken (u. a. Interactive Brokers, CapTrader, LYNX, Estably, MEXEM, WH SelfInvest, ProRealTime, AGORA direct, TradeZero) sind eingetragene Marken der jeweiligen Unternehmen. BubbleTax ist ein unabhängiger Steuerreport-Service und steht in keiner gesellschaftsrechtlichen Verbindung zu den genannten Brokern. Die Nennung dient ausschließlich der Beschreibung der Kompatibilität unseres Services.