Häufige Fragen zur IBKR-Steuererklärung mit BubbleTax

Nach Themen sortiert, so wie sie im Support gestellt werden. Steuerliche Aussagen nennen die Rechtsgrundlage. Fehlt deine Frage, schreib uns.

Export aus Interactive Brokers

Was genau muss ich bei IBKR exportieren, damit es funktioniert?

Eine Flex Query im XML-Format aus dem IBKR-Kontomanagement. Die Query enthält neun Abschnitte, darunter Trades auf Ausführungsebene, die Kapitalflussrechnung, Kapitalmaßnahmen, offene Positionen und Transfers; in jedem Abschnitt müssen alle Felder aktiviert sein. Der Abrufzeitraum ist bei IBKR auf 365 Tage begrenzt, exportiere deshalb jahresweise und so viele Jahre wie möglich, damit alle Anschaffungskosten enthalten sind. Eine bebilderte Anleitung findest du auf der Upload-Seite und im Steuerwissen.

Ich finde die Flex Query nicht. Wo klicke ich?

Im IBKR Client Portal führen vier Schritte zur Datei: einloggen, im Hauptmenü Performance & Berichte und dort Flex-Queries öffnen, mit dem Pluszeichen bei Kontoumsatz-Flex-Query eine neue Query mit den neun Abschnitten anlegen und speichern, dann die Query in der Liste starten und den Export als XML herunterladen. Die Bezeichnungen der Menüpunkte hängen von deiner Spracheinstellung bei IBKR ab; auf Englisch heißen sie Performance & Reports, Flex Queries und Account Activity Flex Query. Die Anleitung unter Steuerwissen führt mit einer abhakbaren Checkliste durch die neun Abschnitte und ihre Einstellungen, zusätzlich gibt es ein Video-Tutorial; die Einrichtung ist ein einmaliger Schritt von etwa 15 bis 30 Minuten. Introducing Broker wie LYNX oder CapTrader nutzen dasselbe Kontomanagement.

Mein Export ist eine CSV, kein XML. Geht das auch?

Nein, BubbleTax liest ausschließlich das XML-Format der Flex Query. Öffne deine Query bei IBKR, stelle in der Zustellungskonfiguration das Format auf XML und starte den Export erneut; die Abschnitte und Felder bleiben erhalten. Auch Activity Statements als PDF oder CSV werden nicht verarbeitet.

Mein Export hört mitten im Jahr auf. Was mache ich?

Exportiere den fehlenden Zeitraum bei IBKR nach und lade die zusätzliche XML-Datei zu deinem Steuerjahr hoch. BubbleTax prüft deine Exporte vor der Berechnung auf Lücken und zeigt dir genau, welcher Zeitraum fehlt. Ohne diese Daten startet die Berechnung nicht, weil sonst Käufe oder Verkäufe fehlen würden und die FIFO-Zuordnung falsch wäre. Lücken, in denen nur Geld bewegt wurde, blockieren die Berechnung nicht.

Ich habe zwei IBKR-Konten. Muss ich zweimal bezahlen?

Nein, solange dein Tarif die Konten abdeckt: Lite und Basic gelten für ein Konto, Pro für bis zu zwei Konten, Ultimate für beliebig viele. Den passenden Tarif erkennt BubbleTax beim Hochladen aus deinen Daten. Die Konten dürfen auch verschiedenen Personen gehören. Wurden Positionen von einem früheren IBKR-Konto übertragen, lade dessen Exporte ebenfalls hoch, dort liegen die ursprünglichen Käufe.

Funktioniert BubbleTax auch für LYNX, CapTrader und andere Introducing Broker?

Ja. LYNX, CapTrader, BANX, MEXEM, AGORA direct und WH SelfInvest nutzen Interactive Brokers als Depotbank. Die Flex Query hat dort dasselbe Format, dieselben Felder und dieselben Buchungstypen, BubbleTax verarbeitet sie identisch. Aus Sicht der deutschen Steuer gibt es keinen Unterschied zu einem direkten IBKR-Konto.

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Vorschau, Kauf und Tarife

Kann ich sehen, was rauskommt, bevor ich zahle?

Ja. Nach dem Upload rechnet BubbleTax vollständig durch und zeigt dir die Vorschau kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Die Vorschau enthält deinen kompletten Report, nur einzelne Zahlen sind teilweise geschwärzt und der Detailteil ist gekürzt. Erst wenn du den vollständigen Report als PDF herunterladen willst, entscheidest du dich für einen Tarif.

Welcher Tarif passt zu mir, wenn ich viel gehandelt habe?

Das musst du nicht selbst entscheiden: BubbleTax erkennt den Tarif aus deinen hochgeladenen Daten, anhand der gehandelten Instrumente, der Zahl der Transaktionen und der Konten. Lite deckt reine Aktiendepots bis 200 Trades ab, Basic Aktien und ETFs bis 500 Trades, Pro Optionen bis 2.000 Trades und zwei Konten, Ultimate Futures und CFDs ohne Begrenzung. Du siehst den erkannten Tarif in der Vorschau, bevor du zahlst.

Zahle ich pro Jahr oder pro Report?

Pro Steuerjahr, einmalig. Es gibt kein Abo und keine automatische Verlängerung; für das nächste Steuerjahr entscheidest du neu. Innerhalb eines gekauften Steuerjahres kannst du beliebig oft neu hochladen und neu rechnen lassen, etwa wenn nachgereichte Daten dazukommen, ohne weitere Kosten.

Ich habe drei Steuerjahre offen. Was kostet das zusammen?

Jedes Steuerjahr ist ein eigener Kauf zum Tarif, den die Daten dieses Jahres erfordern; die Summe ergibt sich aus den drei Einzeltarifen der Preisseite. Lade trotzdem alle verfügbaren Jahre hoch, auch die, für die du keinen Report kaufst: Aus ihnen stammen die Anschaffungskosten für spätere Verkäufe. Das Hochladen und die Vorschau kosten nichts.

Kann ich mein Geld zurückbekommen, wenn das Ergebnis nicht passt?

Ja: Finden wir einen Fehler in der Berechnung, den wir nicht beheben können, erstatten wir den Kauf. Davor greift die Vorschau: Du siehst das Ergebnis, bevor du kaufst, und der bezahlte Report enthält genau die Zahlen der Vorschau, nur vollständig und ungeschwärzt. Findest du in der Vorschau oder im Report etwas, das nicht stimmt, schreib uns an support@bubbletax.de; wir prüfen die Berechnung und stellen den Report korrigiert neu bereit. Wächst dein Depot über den gekauften Tarif hinaus, zahlst du nur die Differenz zum höheren Tarif.

Bekomme ich eine Rechnung?

Ja, automatisch per E-Mail nach der Zahlung, mit deutscher Umsatzsteuer ausgewiesen. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Firmenkonten.

Was kostet die Aufbereitung meiner IBKR-Daten beim Steuerberater?

Die manuelle Aufbereitung von IBKR-Daten durch einen Steuerberater kostet je nach Transaktionsvolumen schnell mehrere hundert Euro, bei aktiven Depots deutlich mehr. Viele Kanzleien kennen die Besonderheiten internationaler Broker nicht im Detail. BubbleTax übernimmt den rechnerischen Teil; den fertigen Report kannst du deinem Steuerberater direkt weitergeben, der dann nur noch prüft statt rechnet.

Was gerechnet wird

Was macht BubbleTax aus meinen IBKR-Daten?

Aus deinem Flex-Query-Export entsteht ein fertiger Steuerreport für die Einkommensteuererklärung: Gewinne und Verluste nach FIFO, Umrechnung zum EZB-Kurs, Dividenden und Zinsen mit Quellensteuer, Kapitalmaßnahmen, Fremdwährungsgewinne, Fonds mit Teilfreistellung und Vorabpauschale, Optionen, Futures und CFDs. Jeder Wert steht auf der Zeile der Anlage KAP, KAP-INV oder SO, in die er gehört. Du bekommst zwei PDFs: die Steuerzusammenfassung mit den Formularwerten und den Detailbericht mit jeder Einzeltransaktion. Ein Report deckt alles ab, was in einem IBKR-Konto vorkommt, eine Nacharbeit ist nicht vorgesehen.

Warum kann ich nicht einfach den IBKR-Report verwenden?

Gemeint ist meist der German Tax Report, den IBKR für Kunden in Deutschland bereitstellt. Er ist ausdrücklich informativ und ersetzt keine Steuerbescheinigung. Er trifft Annahmen, die nicht auf jeden Anleger passen, und er behandelt nicht alle Anlageklassen gleich tief. BubbleTax rechnet aus denselben Rohdaten nach deutschem Recht, dokumentiert jede Annahme im Report und legt die Ergebnisse auf die Zeilen der Anlage KAP, KAP-INV und SO. Deshalb haben sich inzwischen mehrere Introducing Broker für eine Partnerschaft mit BubbleTax entschieden und empfehlen ihren Kunden unseren Report: MEXEM, WH SelfInvest, AGORA direct und ProRealTime.

Welche Erträge und Geschäfte werden berücksichtigt, und was nicht?

Berücksichtigt werden Dividenden, Zinsen, Ausschüttungen aus Fonds mit Vorabpauschale und Teilfreistellung, Gewinne und Verluste aus Aktien, ETFs, Anleihen, Optionen, Futures und CFDs, Fremdwährungsgewinne aus verzinslichen Währungskonten, Kapitalmaßnahmen wie Splits, Spin-offs und Fusionen, Return of Capital, Optionsausübungen und Barausgleiche sowie private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, etwa bei Xetra-Gold. Nicht unterstützt werden MLPs (Master Limited Partnerships), LPs und Royalty Trusts; deren Ausschüttungen sind steuerlich besonders komplex und erfordern eine manuelle Nacharbeit, am besten mit einem Steuerberater.

Rechnet BubbleTax FIFO so, wie das Finanzamt es will?

Ja. Nach § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG gilt bei mehreren gleichartigen Wertpapieren in einem Depot, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere als zuerst veräußert gelten. BubbleTax sortiert alle Käufe je Wertpapier chronologisch, berücksichtigt Splits und Spin-offs in den Beständen und verrechnet jeden Verkauf mit den ältesten Käufen. Im Detailbericht siehst du zu jedem Verkauf, welcher Kauf ihm zugeordnet wurde, mit Datum, Stückzahl und Kurs.

Woher kommen die Wechselkurse und auf welchen Tag?

BubbleTax rechnet mit den Referenzkursen der Europäischen Zentralbank. Jeder Betrag wird zum Kurs des Tages umgerechnet, an dem er steuerlich entsteht: Anschaffungskosten zum Kauftag, Veräußerungserlöse zum Verkaufstag, Dividenden und Zinsen zum Tag des Zuflusses. Der Detailbericht nennt zu jeder Buchung den verwendeten Kurs mit Stichtag, sodass du jede Euro-Zahl nachrechnen kannst.

Werden meine Dividenden mit der Quellensteuer verrechnet?

Der Report weist deine Dividenden brutto aus und daneben getrennt die einbehaltene ausländische Quellensteuer, je Land. Die Anrechnung selbst nimmt das Finanzamt nach § 32d Abs. 5 EStG vor; der Report liefert dafür den anrechenbaren Betrag für Zeile 41 der Anlage KAP (Formular 2025). BubbleTax begrenzt den anrechenbaren Betrag je Land auf den Satz des Doppelbesteuerungsabkommens, höchstens 25 Prozent.

Ich habe ein Depot von einem anderen Broker übertragen. Kennt BubbleTax die Anschaffungskosten?

Nur zum Teil. Im Flex-Query-Export steht der Übertrag als Einlieferung, aber nicht der ursprüngliche Kauf. BubbleTax erkennt Positionen, die vor deinen ältesten hochgeladenen Daten angeschafft wurden, und fragt dich vor der Berechnung nach Kaufdatum und Kaufpreis; du trägst sie einmal ein, danach bleiben sie für das Steuerjahr gespeichert. Stammt der Übertrag aus einem früheren IBKR-Konto, lade zusätzlich dessen alte Exporte hoch, dort liegen die Käufe.

Was passiert mit Verlusten, und werden die Verlusttöpfe getrennt geführt?

Der Report führt die Verluste so getrennt, wie das Formular sie verlangt: Verluste aus Aktienverkäufen stehen in Zeile 23 der Anlage KAP, alle übrigen Verluste in Zeile 22 (Formular 2025). Hintergrund ist § 20 Abs. 6 EStG: Aktienverluste dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, alle anderen Verluste aus Kapitalvermögen sind untereinander verrechenbar. Einen eigenen Topf für Termingeschäfte und die frühere Grenze von 20.000 Euro gibt es nicht mehr, das Jahressteuergesetz 2024 hat sie rückwirkend gestrichen. Die Verrechnung selbst, auch über Jahre und mit anderen Depots, nimmt das Finanzamt vor; der Report liefert die getrennten Beträge dafür.

Optionen, Futures, CFDs, Fremdwährung

Ich handele Optionen. Wie werden Stillhalterprämien und Verfall behandelt?

Stillhalterprämien sind Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG und in dem Jahr steuerpflichtig, in dem du sie erhältst. Stellst du die Position glatt, zählt die gezahlte Prämie zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahme; BubbleTax saldiert Prämie und Glattstellung je Optionsserie (Basiswert, Verfall, Typ und Basispreis) und Steuerjahr, nicht je Basiswert. Verfällt eine geschriebene Option wertlos, bleibt es bei der vereinnahmten Prämie, es entsteht kein weiteres Ereignis. Verfällt eine gekaufte Option wertlos, entsteht ein Verlust in Höhe der gezahlten Prämie, den der Report als Verlust aus Termingeschäften ausweist.

Ich handele Spreads und andere Kombinationen. Wie werden die einzelnen Legs gerechnet?

Jedes Leg ist ein eigenes Geschäft. BubbleTax führt den FIFO-Bestand je Optionsserie (Basiswert, Verfall, Typ und Basispreis) und Konto; ein Vertical Spread besteht steuerlich also aus zwei Positionen, die getrennt eröffnet, glattgestellt, ausgeübt oder verfallen. Eine Bewertung der Kombination als Strategie oder eine Saldierung über die Legs hinweg nimmt der Report nicht vor. Die Prämie des geschriebenen Legs ist Stillhalterertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG, das gekaufte Leg ein Termingeschäft nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG; beide Ergebnisse stehen in der Anlage KAP in den Zeilen des jeweiligen Steuerjahres.

Ich hatte eine Option, die über den Jahreswechsel lief. Wird das richtig zugeordnet?

Ja. Jede Buchung wird dem Steuerjahr zugeordnet, in dem das Geld fließt: Eine im Dezember vereinnahmte Stillhalterprämie gehört ins alte Jahr, die Glattstellung im Januar als negative Einnahme ins neue Jahr (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG). Bei gekauften Optionen wird das Ergebnis mit Glattstellung, Ausübung oder Verfall im neuen Jahr erfasst, die Anschaffungskosten kommen aus dem Vorjahr. Deshalb brauchen wir die Exporte beider Jahre; fehlt das Vorjahr, fehlen die Eröffnungen.

Werden Futures und Futures-Optionen erfasst?

Ja. Futures und Optionen auf Futures werden erfasst und als Termingeschäfte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG behandelt: Der Differenzausgleich je Kontrakt ist Gewinn oder Verlust, umgerechnet zum EZB-Kurs. Der Report weist die Ergebnisse aus und ordnet sie den Zeilen der Anlage KAP zu. Futures setzen den Tarif Ultimate voraus.

Ich habe CFDs gehandelt. Sind die dabei?

Ja. CFD-Ergebnisse werden als Termingeschäfte behandelt und stehen mit den anderen Derivaten in der Anlage KAP; auch die Finanzierungskosten der CFD-Positionen aus dem Export werden berücksichtigt. CFDs setzen den Tarif Ultimate voraus. Wie bei allen Instrumenten siehst du im Detailbericht jede einzelne Buchung mit Kurs und Stichtag.

Wie behandelt BubbleTax USD, die ich auf dem Konto liegen gelassen und später getauscht habe?

Als Fremdwährungsguthaben mit eigenem FIFO-Bestand je Währung und Konto. Jede Einzahlung oder Gutschrift in USD wird mit Datum und EZB-Kurs erfasst; jeder Umtausch in Euro und jeder Kauf eines Wertpapiers mit diesen USD gilt als Veräußerung, bewertet zum Kurs dieses Zeitpunkts, und die ältesten Bestände gehen zuerst. Die Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungskurs weist der Report als Fremdwährungsgewinn oder Fremdwährungsverlust aus. BubbleTax behandelt alle Fremdwährungsbestände einheitlich als Kapitalerträge nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG und ordnet sie der Anlage KAP zu. Das ist die konservative Auslegung ohne Jahresfrist; sie gilt unabhängig davon, ob das Konto verzinst war, und so steht es auch in der Methodik des Reports. Ob im Einzelfall stattdessen ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG mit Jahresfrist vorliegt (BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer, Rn. 131), prüft BubbleTax nicht; diese Würdigung liegt bei dir oder deinem Steuerberater. Jede Fremdwährungsbewegung steht mit Kurs und zugeordnetem Bestand im Detailreport, damit die Berechnung nachvollziehbar bleibt.

Fonds, ETFs und InvStG

Wird die Teilfreistellung für meine ETFs automatisch angesetzt?

Für europäische UCITS-Fonds ja: Die Kategorie kommt vom WM Datenservice, derselben Quelle, die Banken nutzen, und die Teilfreistellung nach § 20 InvStG wird automatisch angesetzt: 30 Prozent bei Aktienfonds, 15 Prozent bei Mischfonds, 60 Prozent bei Immobilienfonds und 80 Prozent bei Auslands-Immobilienfonds. Für US-ETFs und US-Closed-End-Funds gibt es keine verlässliche Klassifizierung, hier wählst du die Kategorie selbst nach dem Upload. Deine Wahl fließt in alle Werte des Reports ein.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet, und was, wenn ich sie schon versteuert habe?

Die Vorabpauschale nach § 18 InvStG ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Fonds im Kalenderjahr den Basisertrag unterschreiten; der Basisertrag ist der Rücknahmepreis zu Jahresbeginn multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses, begrenzt auf den Mehrbetrag zwischen dem ersten und dem letzten Rücknahmepreis des Jahres zuzüglich der Ausschüttungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 InvStG); bei unterjährigem Kauf anteilig je Monat (§ 18 Abs. 2 InvStG). BubbleTax berechnet sie automatisch aus deinen Beständen und Ausschüttungen, inklusive Teilfreistellung. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und erscheint deshalb im Report des Folgejahres. Bei IBKR wurde darauf keine deutsche Steuer abgeführt, es gibt also nichts, was doppelt versteuert würde.

Mein ETF steht mit 0 Prozent Teilfreistellung im Report. Warum?

Die Teilfreistellung hängt von der Kategorie des Fonds ab, nicht von seinem Namen. 0 Prozent bedeutet, dass der Fonds als sonstiger Fonds eingestuft ist, etwa weil seine Anlagebedingungen nicht fortlaufend mehr als 50 Prozent Kapitalbeteiligungen vorschreiben (§ 2 Abs. 6 InvStG), oder dass ein US-Fonds noch nicht von dir klassifiziert wurde. Für europäische Fonds übernehmen wir die Einstufung des WM Datenservice unverändert. Für US-Fonds setzt du die Kategorie nach dem Upload selbst; die Begründung dafür liegt bei dir. Einzelne Fonds bewerten wir nicht.

Ich halte einen US-Closed-End-Fund. Ist das ein Fonds im Sinne des InvStG?

Das entscheidet BubbleTax nicht für dich. Für US-Closed-End-Funds gibt es keine Klassifizierung durch den WM Datenservice, weil sie keine regulären europäischen Investmentfonds sind. Nach dem Upload wählst du, in welcher Kategorie (Aktienfonds, Mischfonds, sonstiger Fonds) der Fonds behandelt wird, und BubbleTax rechnet damit durch. Ob ein bestimmtes Vehikel unter das InvStG fällt, klärst du im Zweifel mit deiner Steuerberatung.

Kann ich die Teilfreistellungskategorie selbst ändern?

Ja. Nach dem Hochladen legst du für Fonds ohne WM-Klassifizierung, vor allem US-ETFs und Closed-End-Funds, die Kategorie Aktienfonds, Mischfonds oder sonstiger Fonds selbst fest. BubbleTax übernimmt die Auswahl in die gesamte Berechnung, von der Ausschüttung bis zum Verkauf und zur Vorabpauschale; eine Nacharbeit im Report ist nicht nötig. Die Verantwortung für diese Einordnung liegt bei dir, ändere sie nur mit einer Begründung, die du gegenüber dem Finanzamt vertreten kannst.

Anlage KAP und ELSTER

In welche Zeile der Anlage KAP trage ich welchen Wert ein?

Der Report enthält ein Kapitel „Überleitung zu den Steuerformularen“, das jeden Wert mit Zeilennummer und Bezeichnung aus dem amtlichen Formular auflistet, getrennt nach Anlage KAP, KAP-INV und SO. Für die Anlage KAP 2025 sind das vor allem Zeile 19 (ausländische Kapitalerträge), Zeile 20 (darin enthaltene Gewinne aus Aktienverkäufen), Zeile 22 (Verluste ohne Aktien), Zeile 23 (Verluste aus Aktienverkäufen) und Zeile 41 (anrechenbare ausländische Steuern). Weil dein Depot bei einem ausländischen Broker liegt, gehören die Erträge in die Zeile für ausländische Kapitalerträge. Die vollständige Zuordnung steht auf der Produktseite.

Brauche ich auch KAP-INV und Anlage SO?

Die Anlage KAP-INV brauchst du, sobald du Anteile an Investmentfonds oder ETFs hältst: Ausschüttungen (Zeilen 4 bis 8), Vorabpauschalen (Zeilen 9 bis 13) und Veräußerungsgewinne (Zeilen 14 bis 28) werden dort je Fondstyp eingetragen, jeweils vor Teilfreistellung (Formular 2025). Die Anlage SO betrifft private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, etwa Xetra-Gold. Fremdwährungsgewinne ordnet der Report immer der Anlage KAP zu, weil er alle Währungsguthaben als verzinslich behandelt (siehe die Frage zu USD-Guthaben). Der Report gibt nur die Anlagen aus, für die bei dir Werte vorliegen.

Übermittelt BubbleTax die Daten direkt an ELSTER?

Nein. Es gibt keine ELSTER-Schnittstelle; BubbleTax erstellt weder eine Steuererklärung noch übermittelt es Daten an das Finanzamt. Du überträgst die Werte aus der Überleitung selbst in ELSTER oder deine Steuersoftware, Zeile für Zeile, oder gibst den Report an deine Kanzlei. Den Report selbst hältst du als Nachweis bereit.

Akzeptiert das Finanzamt diesen Report?

Eine Zusage, dass ein Finanzamt einen Report anerkennt, kann niemand geben, auch wir nicht. Der Report ist dafür gebaut, geprüft zu werden: Er legt jede Berechnung mit Rechtsgrundlage offen, führt jede Zahl bis zur einzelnen Transaktion zurück und nennt zu jeder Umrechnung den EZB-Kurs mit Stichtag. Für eine vollständige Nachweisführung empfehlen wir, zusätzlich die zugehörigen Kontoauszüge oder Broker-Belege bereitzuhalten.

Das Finanzamt fragt nach. Was schicke ich?

Es gibt zwei Reports. Die Zusammenfassung enthält die Werte für die Zeilen der Anlage KAP, KAP-INV und SO. Der Detailreport schlüsselt jede Transaktion auf: welcher Kauf mit welchem Verkauf verrechnet wurde, zu welchem EZB-Kurs umgerechnet wurde und wie Gewinn oder Verlust entstanden ist; er dient damit als Herleitung der Berechnung. Ob das Finanzamt die Zusammenfassung, den Detailreport oder zusätzlich die Flex-Query-Exporte von IBKR als Originalbelege sehen möchte, klärst du im Zweifel mit dem zuständigen Finanzbeamten.

Warum bekomme ich von IBKR keine Steuerbescheinigung?

Interactive Brokers hat seinen Sitz in Irland und ist kein deutsches Kreditinstitut. Deshalb führt IBKR keine Abgeltungsteuer ab und stellt keine Jahressteuerbescheinigung nach § 45a EStG aus. Du bist verpflichtet, deine Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP zu erklären. Das gilt ebenso für Introducing Broker wie LYNX, CapTrader oder BANX, die IBKR als Depotbank nutzen.

Meldet IBKR mein Konto an das Finanzamt?

Im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (CRS) meldet IBKR Ireland bestimmte Kontodaten an die deutschen Finanzbehörden, darunter das Bestehen des Depots, den Kontostand und die Summe der Kapitaleinkünfte. Steuerlich aufbereitete Werte sind das nicht: FIFO-Berechnung, EZB-Umrechnung und die Trennung der Verluste nach deutschem Recht bleiben deine Aufgabe. Genau diesen Teil übernimmt der Report.

Grenzen, Konto und Datenschutz

Ersetzt BubbleTax meinen Steuerberater?

Nein. BubbleTax rechnet und dokumentiert, es berät nicht; die Nutzung ersetzt keine steuerliche Beratung und ist keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Bei individuellen Fragen, etwa zur Einordnung eines Fonds oder zu Verlustvorträgen, ist ein Steuerberater die richtige Adresse. Den Report kannst du ihm direkt weitergeben; die manuelle Aufbereitung der IBKR-Daten entfällt dann.

Was passiert, wenn ich einen Fehler im Report finde?

Schreib uns an support@bubbletax.de mit dem Steuerjahr und der betroffenen Position. Wir prüfen die Berechnung; liegt der Fehler bei uns, korrigieren wir ihn und stellen den Report neu bereit, ohne weitere Kosten. Neu rechnen kannst du ein gekauftes Steuerjahr auch selbst beliebig oft, etwa nach dem Ergänzen fehlender Exporte. Die Verantwortung für die Richtigkeit deiner Erklärung bleibt bei dir; deshalb ist der Report so gebaut, dass du jede Zahl prüfen kannst.

Wie lange liegen meine Daten bei euch, und wie lösche ich sie?

Dein letzter erfolgreicher Report je Steuerjahr und die zugehörigen XML-Dateien bleiben verschlüsselt gespeichert, solange dein Konto besteht, damit du ihn später nachladen kannst. Ältere Versionen und fehlgeschlagene Verarbeitungen werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Unter „Meine Daten“ siehst du, was gespeichert ist, und in den Einstellungen löschst du dein Konto samt Daten mit einem Klick; Backups folgen innerhalb von 7 Tagen. Rechnungen müssen wir 10 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Details stehen auf der Seite „Datenschutz erklärt“.

Wer kann meine Depotdaten sehen?

Niemand außer uns. Deine Steuer- und Depotdaten gehen an keine KI-Anbieter, keine Werbeplattformen und keine Datenhändler; die Berechnung ist ein klassisches Programm, das vollständig auf unseren Servern läuft. Die Berechnung läuft auf Servern von Hetzner in Deutschland; die Datenbank mit Konto, Dateien und Ergebnissen betreibt der Auftragsverarbeiter Neon mit Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Welche Dienstleister was sehen, steht auf der Seite Datenschutz, erklärt. Übertragung und Speicherung sind verschlüsselt. Aus deinem Export verarbeiten wir nur die Felder, die für die Steuer nötig sind.

Warum brauche ich überhaupt ein Konto?

Weil ein Steuerreport über Jahre zusammenhängt: Die Anschaffungskosten aus früheren Exporten, deine Kaufdaten für Alt-Bestände und deine Fondskategorien müssen beim nächsten Steuerjahr wieder da sein, und deinen gekauften Report willst du später nachladen oder neu rechnen können. Das Konto braucht nur eine E-Mail-Adresse; du meldest dich per Login-Link oder Passkey an. Löschen kannst du es jederzeit selbst in den Einstellungen.

Für Steuerkanzleien

Sprechen Sie unsere Mandanten an oder verkaufen ihnen etwas?

Nein. Wir schreiben Ihre Mandanten nicht an, wir bewerben ihnen keine eigenen Tarife, und wir treten in Ihrem Mandat nicht auf. Die Rechnung geht an Ihre Kanzlei. Was Sie Ihren Mandanten in Rechnung stellen, entscheiden Sie.

Wie prüfe ich einen Report stichprobenweise, ohne selbst neu zu rechnen?

Jeder Wert im Report ist bis zur einzelnen Transaktion aufgelöst: Anschaffungsdatum, Kurs, Umrechnungskurs mit Stichtag und Rechtsgrundlage. Sie wählen eine Position, folgen der FIFO-Kette zurück zu den Käufen und vergleichen die Buchungen mit dem Flex-Query-Export des Mandanten.

Was kostet das je Mandant, und gibt es eine Mindestabnahme?

Abgerechnet wird je Abrechnungseinheit, also je Mandanten-Konto-Set und Steuerjahr, in den Stufen Pro und Ultimate. Es gibt keinen Grundpreis für das Kanzlei-Konto, keine Mindestabnahme und keine Laufzeit. Die Rechnung kommt monatlich als PDF mit ZUGFeRD-Daten.

Können mehrere Kollegen in der Kanzlei mit denselben Mandanten arbeiten?

Ja. Ihre Kanzlei ist als Organisation angelegt, alle freigeschalteten Mitglieder sehen dieselben Mandanten, Aufträge und Reports. Weitere Kolleginnen und Kollegen nennen Sie uns mit ihrer E-Mail-Adresse, wir schalten sie für Ihre Kanzlei frei.

Wer haftet, wenn eine Berechnung falsch ist?

Die steuerliche Würdigung und die Erklärung gegenüber dem Finanzamt bleiben bei Ihnen. BubbleTax rechnet und dokumentiert, berät aber nicht. Der Report ist so aufgebaut, dass Sie jede Zahl bis zur Transaktion prüfen können. Finden Sie einen Fehler, melden Sie ihn uns: Wir korrigieren die Berechnung und stellen den Report neu bereit. Im Übrigen gelten unsere AGB.

Für Broker

Was müssen wir technisch bereitstellen, und was passiert bei uns im System?

Das hängt von der Stufe ab. Bei der Empfehlung mit Rabattcode stellen Sie nichts bereit, Ihre Kunden laden ihren Flex-Query-Export selbst bei BubbleTax hoch. Beim Co-Branding kommt eine Landingpage in Ihrem Auftritt dazu, beim Whitelabel erscheint der Report unter Ihrer Marke. Erst in der Stufe Embedded entsteht der Report in Ihrem Kundenportal und wird aus Ihrem System ausgelöst; den Aufwand dafür klären wir im Gespräch, weil er von Ihrem System abhängt.

Wie schnell könnten wir mit der einfachsten Stufe starten?

In Tagen. Die Empfehlung mit Rabattcode braucht keinen technischen Aufwand: Sie erhalten einen Code für Ihre Kunden und empfehlen BubbleTax, alles Weitere läuft auf unserer Plattform. Die weiteren Stufen bauen auf derselben Berechnung auf, ein späterer Wechsel ist möglich.

Wer betreut unsere Kunden bei Rückfragen zum Report?

Fragen zur Berechnung und zum Report beantwortet unser Support unter support@bubbletax.de, Ihr Kunde muss dafür nicht bei Ihnen anrufen. Für alles rund um das Depot bleiben Sie der Ansprechpartner. Wie der Supportweg bei Whitelabel und Embedded aussieht, legen wir gemeinsam im Gespräch fest.

Können wir das unter unserer Marke anbieten?

Ja. In der Stufe Whitelabel erscheint der Steuerreport unter Ihrer Marke, Ihr Kunde bleibt in Ihrer Welt und wir bleiben im Hintergrund. In der Stufe Embedded entsteht der Report direkt in Ihrem Kundenportal und ist für Ihren Kunden Ihr Feature. Konditionen und Zeitplan klären wir im Gespräch.

Wo liegen die Daten unserer Kunden, und wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?

Die Verarbeitung läuft auf Servern von Hetzner in Deutschland; die Datenbank betreibt der Auftragsverarbeiter Neon mit Vertrag nach Art. 28 DSGVO, die vollständige Dienstleisterliste steht auf der Seite Datenschutz, erklärt. Es kommen keine KI-Anbieter, Werbeplattformen oder Datenhändler zum Einsatz, Übertragung und Speicherung sind verschlüsselt. Bei Empfehlung und Co-Branding schließt Ihr Kunde den Vertrag mit der BubbleTax GmbH, die damit für die Verarbeitung verantwortlich ist. Für Whitelabel und Embedded regeln wir die Rollen vertraglich, passend zu Ihrem Aufbau.

Deine Frage fehlt?

Schreib uns über die Kontaktseite oder direkt an support@bubbletax.de. Wir antworten in der Regel binnen ein bis zwei Werktagen.