ETF-Teilfreistellung
Bei Aktien-ETFs sind 30 % aller laufenden und realisierten Erträge automatisch steuerfrei. BubbleTax klassifiziert deine ETFs und wendet die Quote an.
Seit 2018 werden ETFs anders besteuert als Einzelaktien. Statt der vollen Abgeltungsteuer auf jede Ausschüttung gilt eine Teilfreistellung nach § 20 InvStG: zwischen 0 % und 60 % der Erträge bleiben steuerfrei, je nach Fondstyp. Dazu kommt die Vorabpauschale, eine Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds. Beides macht BubbleTax automatisch, beides gehört in die Anlage KAP-INV.
- 1.Brutto-AusschüttungAktien-ETF, mindestens 51 % Aktien100,00 €
- 2.Teilfreistellung 30 %§ 20 Abs. 1 InvStG−30,00 €
- 3.Steuerpflichtiger BetragBemessungsgrundlage für KAP-INV Zeile 470,00 €
- 4.Abgeltungsteuer 25 % × 70 €plus Soli, ohne Sparer-Pauschbetrag17,50 €
- =→ Effektive Steuerquotestatt 25 %, dank Teilfreistellung17,5 %
So entsteht der Betrag in KAP-INV
BubbleTax klassifiziert jeden ETF, ermittelt die korrekte Quote und wendet sie auf alle Erträge des Jahres an: Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne.
- 01
ETF-Klassifikation aus WM-Datenservice oder Fondsdokumenten: Aktien-, Misch-, Immobilien- oder sonstiger Fonds.
- 02
Teilfreistellungsquote zugewiesen: 30 %, 15 %, 60 % oder 0 % gemäß § 20 InvStG.
- 03
Quote auf alle Erträge angewendet: Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne und Vorabpauschale, jeweils zum EZB-Kurs in Euro.
- 04
Eintragung in Anlage KAP-INV in den passenden Zeilen pro Fondstyp.
Teilfreistellungsquoten nach Fondstyp
Die Quote hängt von der Aktienquote des Fonds ab, fest hinterlegt in den Anlagebedingungen. Änderungen werden zum nächsten Geschäftsjahr wirksam.
| Fondstyp | Quote | Beispiele |
|---|---|---|
Aktienfonds mindestens 51 % Aktien laut Anlagebedingungen | 30 % | MSCI World, S&P 500, Stoxx Europe 600, themen-ETFs |
Mischfonds mindestens 25 % Aktien | 15 % | klassische 60/40-Strategien, Lifecycle-Fonds |
Immobilienfonds (Inland) überwiegend deutsche Immobilien | 60 % | offene Immobilien-Spezialfonds |
Immobilienfonds (Ausland) überwiegend ausländische Immobilien | 80 % | globale REIT-Fonds in Sondervorschriften-Form |
Sonstige Fonds Renten-, Geldmarkt-, Rohstoff-Fonds | 0 % | Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs, breite Rohstoff-ETFs |
Vorabpauschale: Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds
Hat dein ETF im laufenden Jahr weniger ausgeschüttet als den sogenannten Basisertrag, wird die Differenz als Vorabpauschale besteuert. Die Pauschale gilt jeweils am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen (§ 18 InvStG).
BubbleTax berechnet die Vorabpauschale automatisch aus Basiszins der Bundesbank, deinen ETF-Beständen und tatsächlichen Ausschüttungen, inklusive Teilfreistellung.
Wichtig zu wissen
Die Vorabpauschale wird nur dann fällig, wenn der Basiszins positiv ist. In Niedrigzins-Jahren (zuletzt 2021) entfällt sie komplett. Für 2024 beträgt der Basiszins 2,29 %.
§ 20 Investmentsteuergesetz (InvStG) regelt die Teilfreistellung pro Fondstyp. § 18 InvStG die Vorabpauschale. Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne und Vorabpauschale werden in Anlage KAP-INV gesondert pro Fondstyp ausgewiesen, damit das Finanzamt die Quote korrekt anwenden kann. BubbleTax erzeugt die Einträge automatisch und hält sich strikt an die Quoten des aktuell gültigen InvStG.