ETF-Teilfreistellung

Besteuerung von ETFs nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG)

ETFs werden seit 2018 anders besteuert als Einzelaktien. Der Vorteil: Ein Teil deiner ETF-Erträge ist automatisch steuerfrei – je nach Fondstyp zwischen 15 % und 60 %. Das nennt sich Teilfreistellung.

So funktioniert die Teilfreistellung

Je nach Fondstyp wird ein bestimmter Prozentsatz der Erträge steuerfrei gestellt:

Aktienfonds (≥51 % Aktien): 30 % Teilfreistellung
Mischfonds (≥25 % Aktien): 15 % Teilfreistellung
Sonstige Fonds: 0 % Teilfreistellung
Immobilienfonds: 60 % Teilfreistellung

ETF-Klassifizierung

BubbleTax klassifiziert deine ETFs automatisch und wendet die korrekte Teilfreistellungsquote an. Du kannst die Klassifizierung auch manuell anpassen.

Vorabpauschale

Hat dein ETF im laufenden Jahr weniger ausgeschüttet als den sogenannten Basisertrag, wird die Differenz als Vorabpauschale besteuert – eine Art Mindestbesteuerung nach § 18 InvStG. Die Vorabpauschale gilt jeweils am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen.

BubbleTax berechnet die Vorabpauschale automatisch auf Basis des Basiszinses der Bundesbank, deiner ETF-Bestände und der tatsächlichen Ausschüttungen – inklusive korrekter Teilfreistellung.