§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG · Anlage KAP Zeile 19

Fremdwährungsgewinne

Sobald du USD oder eine andere Fremdwährung hältst und sie ausgibst, entsteht eine FX-Position. Steuerpflichtig, auch ohne Rücktausch in Euro.

Du verkaufst eine US-Aktie und bekommst 10.000 USD. Zwei Monate später kaufst du dafür Apple. Kein Gewinn? Doch: ist der Dollar in der Zwischenzeit gestiegen, sind deine 10.000 USD jetzt mehr Euro wert als beim Zufluss. Genau das ist ein steuerpflichtiger Fremdwährungsgewinn nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG. Die meisten IBKR-Nutzer erfahren davon erst bei der Steuererklärung.

Beispiel: USD halten und ausgeben
Zufluss zum schwachen Dollar, Abfluss zum starken Dollar
  1. 1.
    Januar: Zufluss aus Aktienverkauf
    EZB-Kurs 1,10
    +10.000 $
  2. 2.
    Wert der USD bei Zufluss
    10.000 ÷ 1,10 · Anschaffung des USD-Bestands
    +9.090,91 €
  3. 3.
    März: Abfluss für Apple-Kauf
    EZB-Kurs 1,05
    −10.000 $
  4. 4.
    Wert der USD bei Abfluss
    10.000 ÷ 1,05 · Veräußerung des USD-Bestands
    −9.523,81 €
  5. =
    → Fremdwährungsgewinn
    9.523,81 € − 9.090,91 € · steuerpflichtig, auch ohne Rücktausch
    +432,90 €

So entsteht der FX-Gewinn in Zeile 19

BubbleTax führt einen separaten Währungs-FIFO pro Konto und Währung. Jeder Zu- und Abfluss wird zum EZB-Kurs des Buchungstages bewertet.

  1. 01

    Pro Währung und Konto wird ein FIFO-Stack aufgebaut: jeder USD-Zufluss landet als Lot mit Datum und EZB-Kurs.

  2. 02

    Jeder Abfluss zieht die ältesten Lots, vergleicht den damaligen EZB-Kurs mit dem aktuellen.

  3. 03

    Differenz × Stueckzahl ergibt den FX-Gewinn oder -Verlust pro Abfluss-Buchung.

  4. 04

    Pro Steuerjahr aggregiert in Anlage KAP Zeile 19 (verzinste Konten, § 20 EStG) oder Anlage SO (unverzinst, § 23 EStG).

Warum auch ein Aktienkauf FX-Gewinne auslöst

Das ist der Punkt, den die meisten übersehen. Du musst gar nicht bewusst Währung tauschen. Sobald du mit deinen USD-Beständen eine Aktie kaufst, fließen Dollar ab. Steuerlich ist das eine Verwendung deiner Fremdwährung, ein veräußerungsgleicher Vorgang.

Rechtsgrundlage: Jeder Abfluss von einem verzinsten Fremdwährungskonto gilt als veräußerungsgleicher Vorgang (Rn. 131 BMF, § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG). Ob die Dollar in Euro zurückgetauscht werden oder nicht, spielt keine Rolle.

Deine Dollar sind ein eigenes Wirtschaftsgut

Aus Sicht des Finanzamts sind deine USD-Bestände bei IBKR eigenständige Wirtschaftsgüter, wie Aktien oder ETFs. Auch hier gilt FIFO. Doppelt verankert: Rn. 131 BMF für verzinste Konten und § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG für unverzinste.

Rechtliche Einordnung

Bei IBKR-Konten (verzinst) fallen Fremdwährungsgewinne unter § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG (Kapitalvermögen, Anlage KAP). Bei unverzinsten Konten greift § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft mit 1-Jahres-Frist, Anlage SO). BubbleTax erkennt die Kontoart automatisch und wendet die korrekte Berechnung an. Für verzinste Konten gilt zusätzlich Rn. 131 BMF.

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