Fremdwährungsgewinne
Die Steuer, von der dir niemand erzählt hat
Du verkaufst eine Aktie und bekommst 10.000 USD gutgeschrieben. Zwei Monate später kaufst du davon Apple-Aktien – zum gleichen Dollar-Betrag. Kein Gewinn, kein Verlust? Doch: Wenn der Dollar in der Zwischenzeit gestiegen ist, sind deine 10.000 USD jetzt mehr Euro wert als beim Zufluss. Das ist ein steuerpflichtiger Fremdwährungsgewinn – und die meisten IBKR-Nutzer erfahren davon erst bei der Steuererklärung.
Wie entstehen FX-Gewinne?
Immer wenn du Dollar erhältst – z.B. durch einen Aktienverkauf oder eine Währungsumrechnung – und sie später ausgibst, kann ein Währungsgewinn oder -verlust entstehen. Entscheidend ist der Unterschied zwischen dem Kurs beim Zufluss der Dollar und dem Kurs beim Abfluss.
Einfaches Beispiel
- 📥 Januar: Du erhältst 10.000 USD aus einem Aktienverkauf – der Kurs steht bei 1,10 (Wert: 9.090,91 €)
- 📤 März: Du kaufst davon Apple-Aktien für 10.000 USD – der Kurs steht jetzt bei 1,05 (Wert: 9.523,81 €)
Warum auch ein Aktienkauf FX-Gewinne auslöst
Das ist der Punkt, den die meisten übersehen: Du musst gar nicht bewusst Währung tauschen. Sobald du mit deinen USD-Beständen eine Aktie kaufst, fließen Dollar ab. Steuerlich ist das eine Verwendung deiner Fremdwährung – und wenn der Kurs sich seit dem Kauf der Dollar geändert hat, entsteht ein Gewinn oder Verlust.
Rechtsgrundlage: Jeder Abfluss von einem verzinsten Fremdwährungskonto gilt als veräußerungsgleicher Vorgang (Rn. 131 BMF, § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG). Ob die Dollar in Euro zurückgetauscht werden oder nicht, spielt keine Rolle.
Deine Dollar sind ein eigenes Wirtschaftsgut
Aus Sicht des Finanzamts sind deine USD-Bestände bei IBKR eigenständige Wirtschaftsgüter – wie Aktien oder ETFs. Das heißt: Auch hier gilt die FIFO-Methode. Bei einem Dollar-Abfluss werden die zuerst gekauften Dollar als zuerst verwendet angenommen. BubbleTax führt diesen Währungs-FIFO automatisch für dich.
Die FIFO-Pflicht für Fremdwährungen ist doppelt verankert: in Rn. 131 BMF für verzinste Konten (§ 20 EStG) und direkt im Gesetz in § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG für unverzinste Konten.
Welcher Wechselkurs zählt?
Das Finanzamt akzeptiert den offiziellen EZB-Referenzkurs. BubbleTax verwendet diesen Kurs automatisch für jede einzelne Transaktion – du musst nichts nachschlagen oder manuell umrechnen.
Rechtliche Einordnung
Bei IBKR-Konten (verzinst) fallen Fremdwährungsgewinne unter § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG (Kapitalvermögen). Bei unverzinsten Konten greift § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft mit 1-Jahres-Frist). BubbleTax erkennt die Kontoart und wendet automatisch die korrekte Berechnung an.
Lass BubbleTax deine FX-Gewinne berechnen
Das manuelle Nachrechnen von Währungsgewinnen für jede einzelne Transaktion ist praktisch unmöglich. BubbleTax erledigt das in Sekunden.