Fremdwährungsgewinne
Sobald du USD oder eine andere Fremdwährung hältst und sie ausgibst, entsteht eine FX-Position. Steuerpflichtig, auch ohne Rücktausch in Euro.
Du verkaufst eine US-Aktie und bekommst 10.000 USD. Zwei Monate später kaufst du dafür Apple. Kein Gewinn? Doch: ist der Dollar in der Zwischenzeit gestiegen, sind deine 10.000 USD jetzt mehr Euro wert als beim Zufluss. Genau das ist ein steuerpflichtiger Fremdwährungsgewinn nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG. Die meisten IBKR-Nutzer erfahren davon erst bei der Steuererklärung.
- 1.Januar: Zufluss aus AktienverkaufEZB-Kurs 1,10+10.000 $
- 2.Wert der USD bei Zufluss10.000 ÷ 1,10 · Anschaffung des USD-Bestands+9.090,91 €
- 3.März: Abfluss für Apple-KaufEZB-Kurs 1,05−10.000 $
- 4.Wert der USD bei Abfluss10.000 ÷ 1,05 · Veräußerung des USD-Bestands−9.523,81 €
- =→ Fremdwährungsgewinn9.523,81 € − 9.090,91 € · steuerpflichtig, auch ohne Rücktausch+432,90 €
So entsteht der FX-Gewinn in Zeile 19
BubbleTax führt einen separaten Währungs-FIFO pro Konto und Währung. Jeder Zu- und Abfluss wird zum EZB-Kurs des Buchungstages bewertet.
- 01
Pro Währung und Konto wird ein FIFO-Stack aufgebaut: jeder USD-Zufluss landet als Lot mit Datum und EZB-Kurs.
- 02
Jeder Abfluss zieht die ältesten Lots, vergleicht den damaligen EZB-Kurs mit dem aktuellen.
- 03
Differenz × Stueckzahl ergibt den FX-Gewinn oder -Verlust pro Abfluss-Buchung.
- 04
Pro Steuerjahr aggregiert in Anlage KAP Zeile 19 (verzinste Konten, § 20 EStG) oder Anlage SO (unverzinst, § 23 EStG).
Warum auch ein Aktienkauf FX-Gewinne auslöst
Das ist der Punkt, den die meisten übersehen. Du musst gar nicht bewusst Währung tauschen. Sobald du mit deinen USD-Beständen eine Aktie kaufst, fließen Dollar ab. Steuerlich ist das eine Verwendung deiner Fremdwährung, ein veräußerungsgleicher Vorgang.
Rechtsgrundlage: Jeder Abfluss von einem verzinsten Fremdwährungskonto gilt als veräußerungsgleicher Vorgang (Rn. 131 BMF, § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG). Ob die Dollar in Euro zurückgetauscht werden oder nicht, spielt keine Rolle.
Deine Dollar sind ein eigenes Wirtschaftsgut
Aus Sicht des Finanzamts sind deine USD-Bestände bei IBKR eigenständige Wirtschaftsgüter, wie Aktien oder ETFs. Auch hier gilt FIFO. Doppelt verankert: Rn. 131 BMF für verzinste Konten und § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG für unverzinste.
Bei IBKR-Konten (verzinst) fallen Fremdwährungsgewinne unter § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG (Kapitalvermögen, Anlage KAP). Bei unverzinsten Konten greift § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft mit 1-Jahres-Frist, Anlage SO). BubbleTax erkennt die Kontoart automatisch und wendet die korrekte Berechnung an. Für verzinste Konten gilt zusätzlich Rn. 131 BMF.