Steuererklärung mit ausländischen Brokern

Interactive Brokers und viele andere ausländische Broker führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Du gibst Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP an. BubbleTax übernimmt die Berechnung nach deutschem Recht: FIFO, EZB-Kurse, Verlustverrechnung, jede Zahl bis zur Originaltransaktion zurückverfolgbar.

Broker, die mit BubbleTax zusammenarbeiten

Diese Broker arbeiten direkt mit BubbleTax zusammen und empfehlen den Steuerreport ihren deutschen Kunden.

Interactive Brokers und weitere unterstützte Broker

Auch ohne Kooperation: Bei Interactive Brokers und allen Brokern auf dessen Basis verarbeitet BubbleTax den Flex-Query-Export. Jede Broker-Seite enthält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Export und Hinweise zu Konto-Spezifika.

Fünf Punkte, die jeder IBKR-Trader in der Steuererklärung selbst berechnen muss

Brokerage-Vorteile beim Welt-Marktzugang und niedrigen Gebühren bezahlst du mit selbst zu rechnender Steuer. Diese fünf Punkte sind nirgendwo vorausgefüllt:

  • Gewinne und Verluste nach der FIFO-Methode (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG)
  • Fremdwährungsgewinne aus USD, GBP und anderen Währungskonten
  • Dividenden und anrechenbare Quellensteuer nach DBA
  • Corporate Actions wie Splits, Spin-offs und Tender Offers
  • ETF-Vorabpauschale und Teilfreistellung nach InvStG

Alle genannten Broker-Namen und Marken (u. a. Interactive Brokers, CapTrader, LYNX, Estably, MEXEM, WH SelfInvest, ProRealTime, AGORA direct) sind eingetragene Marken der jeweiligen Unternehmen. BubbleTax ist ein unabhängiger Steuerreport-Service und steht in keiner gesellschaftsrechtlichen Verbindung zu den genannten Brokern. Die Nennung dient ausschließlich der Beschreibung der Kompatibilität unseres Services.