Broker

Steuererklärung mit ausländischen Brokern

IBKR-basierte Broker führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Du gibst Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP an. BubbleTax übernimmt die Berechnung nach deutschem Recht: FIFO, EZB-Kurse, Verlustverrechnung, jede Zahl bis zur Originaltransaktion zurückverfolgbar.

Was du selbst angeben musst

Fünf Punkte, die jeder IBKR-Trader in der Steuererklärung selbst berechnen muss

Brokerage-Vorteile beim Welt-Marktzugang und niedrigen Gebühren bezahlst du mit selbst zu rechnender Steuer. Diese fünf Punkte sind nirgendwo vorausgefüllt:

  1. Gewinne und Verluste nach der FIFO-Methode (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG)

  2. Fremdwährungsgewinne aus USD, GBP und anderen Währungskonten

  3. Dividenden und anrechenbare Quellensteuer nach DBA

  4. Corporate Actions wie Splits, Spin-offs und Tender Offers

  5. ETF-Vorabpauschale und Teilfreistellung nach InvStG

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Markenrechtliches

Alle genannten Broker-Namen und Marken (u. a. Interactive Brokers, CapTrader, Lynx, MEXEM, WH SelfInvest, ProRealTime, AGORA direct) sind eingetragene Marken der jeweiligen Unternehmen. BubbleTax ist ein unabhängiger Steuerreport-Service und steht in keiner gesellschaftsrechtlichen Verbindung zu den genannten Brokern. Die Nennung dient ausschließlich der Beschreibung der Kompatibilität unseres Services.