Interactive Brokers
Warum brauchen Interactive Brokers Nutzer einen Steuerreport?
Interactive Brokers (IBKR) ist einer der weltweit größten Online-Broker – gegründet 1978 von Thomas Peterffy, börsennotiert an der NASDAQ (IBKR), S&P 500 Mitglied – mit Zugang zu über 150 Märkten in 34 Ländern. Für deutsche Anleger gibt es jedoch ein zentrales Problem: IBKR führt keine deutsche Abgeltungsteuer automatisch ab und stellt keine Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Recht aus.
Das bedeutet: Jeder in Deutschland steuerpflichtige IBKR-Nutzer muss seine Kapitalerträge selbst berechnen und in der Steuererklärung angeben.
Was deutsche Anleger selbst berechnen müssen
- Gewinne und Verluste aus Aktien, ETFs, Optionen und Futures nach der FIFO-Methode (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG)
- Fremdwährungsgewinne aus USD, GBP und anderen Währungskonten (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG)
- Dividenden und Quellensteuer mit korrekter Anrechnung nach Doppelbesteuerungsabkommen
- Corporate Actions wie Aktiensplits, Spin-offs und Tender Offers
- ETF-Vorabpauschale und Teilfreistellung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG)
- Umrechnung aller Transaktionen in Euro mit EZB-Referenzkursen
Wie BubbleTax das Problem löst
BubbleTax verarbeitet deine IBKR FlexQuery XML-Datei und erstellt daraus automatisch einen vollständigen Steuerreport:
- XML-Datei exportieren – Erstelle eine FlexQuery in deinem IBKR-Konto (Activity Statement, alle Sektionen, XML-Format)
- Hochladen – Lade die XML-Datei bei BubbleTax hoch
- Automatische Berechnung – Unser Algorithmus berechnet alle steuerrelevanten Werte
- PDF-Report erhalten – Lade deinen fertigen Steuerreport herunter
Der Report enthält alle Werte für die Anlage KAP, KAP-INV und SO – direkt übertragbar in deine Steuererklärung oder als Beleg für deinen Steuerberater.
Was BubbleTax berechnet
| Bereich | Details |
|---|---|
| Aktien & ETFs | FIFO-Berechnung aller Käufe und Verkäufe |
| Optionen | Prämien, Ausübungen, Verfall – korrekt zugeordnet |
| Futures & CFDs | Termingeschäfte nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG |
| Dividenden | Brutto/Netto mit anrechenbarer Quellensteuer |
| Währungsgewinne | FIFO-Berechnung für alle Fremdwährungskonten |
| Corporate Actions | Splits, Spin-offs, Mergers, Tender Offers |
| ETF-Klassifizierung | Teilfreistellung und Vorabpauschale nach InvStG |
Typische Herausforderungen mit IBKR-Daten
Optionen am Jahreswechsel: Eine Short-Put-Prämie im Dezember mit Ausübung im Januar – steuerlich zwei Vorgänge in zwei verschiedenen Jahren. IBKR bildet das nicht korrekt ab.
Fremdwährungs-FIFO: USD-Bestände sind steuerlich eigene Wirtschaftsgüter. Ein Aktienkauf in Dollar kann allein durch den Dollar-Abgang einen FX-Gewinn auslösen – das berechnet BubbleTax automatisch.
ETF-Klassifizierung: IBKR kennt nur „ETF". Das Finanzamt unterscheidet InvStG-Fonds (Teilfreistellung), ETNs (§ 20 EStG) und Gold-ETCs (§ 23 EStG). BubbleTax nutzt professionelle Wertpapier-Stammdaten für die korrekte Zuordnung.
Bereit für deinen Steuerreport?
Lade deine Interactive Brokers FlexQuery-XML hoch und erhalte deinen vollständigen Steuerreport.