Interactive Brokers Steuererklärung mit BubbleTax
Warum brauchen Interactive Brokers Nutzer einen Steuerreport für die Steuererklärung?
Interactive Brokers (IBKR) ist einer der weltweit größten Online-Broker – gegründet 1978 von Thomas Peterffy, börsennotiert an der NASDAQ (IBKR), S&P 500 Mitglied – mit Zugang zu über 150 Märkten in 34 Ländern. Für deutsche Anleger gibt es jedoch ein zentrales Problem: IBKR führt keine deutsche Abgeltungsteuer automatisch ab und stellt keine Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Recht aus.
Das bedeutet: Jeder in Deutschland steuerpflichtige IBKR-Nutzer muss seine Kapitalerträge selbst berechnen und in der Steuererklärung angeben.
BubbleTax ist ein unabhängiger Anbieter und steht in keiner Geschäftsbeziehung zu Interactive Brokers. Der Name beschreibt nur, für welche Depots der Report funktioniert.
Was deutsche Anleger selbst berechnen müssen
- Gewinne und Verluste aus Aktien, ETFs, Optionen und Futures nach der FIFO-Methode (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG)
- Fremdwährungsgewinne aus USD, GBP und anderen Währungskonten (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG)
- Dividenden und Quellensteuer mit korrekter Anrechnung nach Doppelbesteuerungsabkommen
- Corporate Actions wie Aktiensplits, Spin-offs und Tender Offers
- ETF-Vorabpauschale und Teilfreistellung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG)
- Umrechnung aller Transaktionen in Euro mit EZB-Referenzkursen
Wie BubbleTax das Problem löst
BubbleTax verarbeitet deine IBKR FlexQuery XML-Datei und erstellt daraus automatisch einen vollständigen Steuerreport:
- XML-Datei exportieren – Erstelle eine FlexQuery in deinem IBKR-Konto (Activity Statement, alle Sektionen, XML-Format)
- Hochladen – Lade die XML-Datei bei BubbleTax hoch
- Automatische Berechnung – Unser Algorithmus berechnet alle steuerrelevanten Werte
- PDF-Report erhalten – Lade deinen fertigen Steuerreport herunter
Der Report enthält alle Werte für die Anlage KAP, KAP-INV und SO – direkt übertragbar in deine Steuererklärung oder als Beleg für deinen Steuerberater.
Was BubbleTax berechnet
| Bereich | Details |
|---|---|
| Aktien & ETFs | FIFO-Berechnung aller Käufe und Verkäufe |
| Optionen | Prämien, Ausübungen, Verfall – korrekt zugeordnet |
| Futures & CFDs | Termingeschäfte nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG |
| Dividenden | Brutto/Netto mit anrechenbarer Quellensteuer |
| Währungsgewinne | FIFO-Berechnung für alle Fremdwährungskonten |
| Corporate Actions | Splits, Spin-offs, Mergers, Tender Offers |
| ETF-Klassifizierung | Teilfreistellung und Vorabpauschale nach InvStG |
Typische Herausforderungen mit IBKR-Daten
Optionen am Jahreswechsel: Eine Short-Put-Prämie im Dezember mit Ausübung im Januar – steuerlich zwei Vorgänge in zwei verschiedenen Jahren. IBKR bildet das nicht korrekt ab.
Fremdwährungs-FIFO: USD-Bestände sind steuerlich eigene Wirtschaftsgüter. Ein Aktienkauf in Dollar kann allein durch den Dollar-Abgang einen FX-Gewinn auslösen – das berechnet BubbleTax automatisch.
ETF-Klassifizierung: IBKR kennt nur „ETF". Das Finanzamt unterscheidet InvStG-Fonds (Teilfreistellung), ETNs (§ 20 EStG) und Gold-ETCs (§ 23 EStG). BubbleTax nutzt professionelle Wertpapier-Stammdaten für die korrekte Zuordnung.
Kurz erklärt
Die Fachbegriffe dieser Seite in je einem Absatz. Rechtsgrundlagen in Klammern.
- Flex Query
- Der konfigurierbare Datenexport im Kontomanagement von Interactive Brokers, den auch Introducing Broker wie CapTrader oder LYNX nutzen. BubbleTax braucht ihn als XML-Datei mit neun Abschnitten. Einmal eingerichtet, exportierst du ihn je Steuerjahr neu.
- FIFO
- First In, First Out: Beim Verkauf gelten die zuerst gekauften Stücke als zuerst verkauft (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG). Daraus ergeben sich die Anschaffungskosten und damit Gewinn oder Verlust. IBKR rechnet standardmäßig mit anderen Methoden, BubbleTax baut die Bestände nach FIFO neu auf.
- Vorabpauschale
- Ein pauschal angesetzter Mindestertrag auf Fondsanteile (§ 18 InvStG): der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Fonds im Kalenderjahr den Basisertrag unterschreiten. Sie betrifft vor allem thesaurierende ETFs, die nichts oder wenig ausschütten. BubbleTax berechnet sie aus deinen Beständen und Ausschüttungen.
- Teilfreistellung
- Ein fester Anteil der Fondserträge bleibt steuerfrei, abhängig von der Fondsart (§ 20 InvStG): 30 Prozent bei Aktienfonds, 15 Prozent bei Mischfonds, 60 Prozent bei Immobilienfonds, 80 Prozent bei Auslands-Immobilienfonds. Sie gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschale und Gewinne aus dem Verkauf der Anteile.
- InvStG
- Das Investmentsteuergesetz regelt, wie Erträge aus Investmentfonds und ETFs beim Anleger besteuert werden: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne (§ 16 InvStG), mit Vorabpauschale (§ 18 InvStG) und Teilfreistellung (§ 20 InvStG). Diese Werte gehören in die Anlage KAP-INV.
- Spin-off
- Eine Kapitalmaßnahme: Ein Unternehmen spaltet einen Teil ab und bucht dir Aktien der neuen Gesellschaft ins Depot. Steuerlich ist zu klären, ob die neuen Anteile an die Stelle der alten treten und wie sich die Anschaffungskosten verteilen (§ 20 Abs. 4a EStG). BubbleTax erkennt Spin-offs aus dem Flex-Query-Abschnitt Kapitalmaßnahmen.
- Anlage KAP
- Das Formular der Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge: Dividenden, Zinsen, Gewinne und Verluste aus Aktien und Derivaten, anrechenbare Quellensteuer. Der Report nennt zu jedem Wert die Zeile, in die er gehört.
- Anlage KAP-INV
- Die Anlage für Investmenterträge ohne deutschen Steuerabzug, wie bei IBKR: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen (§ 16 InvStG).
- Anlage SO
- Die Anlage für sonstige Einkünfte. Für Anleger relevant bei privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG; der Report weist solche Werte getrennt von den Kapitalerträgen aus.
Überzeuge dich, bevor du zahlst.
Lade deine Interactive Brokers FlexQuery-XML hoch und erhalte deinen vollständigen Steuerreport für die Steuererklärung.