Interactive Brokers

Greenwich, Connecticut, USA
Gegründet 1978 (als T.P. & Co., IB Inc. seit 1993)
www.interactivebrokers.com

Warum brauchen Interactive Brokers Nutzer einen Steuerreport?

Interactive Brokers (IBKR) ist einer der weltweit größten Online-Broker – gegründet 1978 von Thomas Peterffy, börsennotiert an der NASDAQ (IBKR), S&P 500 Mitglied – mit Zugang zu über 150 Märkten in 34 Ländern. Für deutsche Anleger gibt es jedoch ein zentrales Problem: IBKR führt keine deutsche Abgeltungsteuer automatisch ab und stellt keine Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Recht aus.

Das bedeutet: Jeder in Deutschland steuerpflichtige IBKR-Nutzer muss seine Kapitalerträge selbst berechnen und in der Steuererklärung angeben.

Was deutsche Anleger selbst berechnen müssen

  • Gewinne und Verluste aus Aktien, ETFs, Optionen und Futures nach der FIFO-Methode (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG)
  • Fremdwährungsgewinne aus USD, GBP und anderen Währungskonten (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG)
  • Dividenden und Quellensteuer mit korrekter Anrechnung nach Doppelbesteuerungsabkommen
  • Corporate Actions wie Aktiensplits, Spin-offs und Tender Offers
  • ETF-Vorabpauschale und Teilfreistellung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG)
  • Umrechnung aller Transaktionen in Euro mit EZB-Referenzkursen

Wie BubbleTax das Problem löst

BubbleTax verarbeitet deine IBKR FlexQuery XML-Datei und erstellt daraus automatisch einen vollständigen Steuerreport:

  1. XML-Datei exportieren – Erstelle eine FlexQuery in deinem IBKR-Konto (Activity Statement, alle Sektionen, XML-Format)
  2. Hochladen – Lade die XML-Datei bei BubbleTax hoch
  3. Automatische Berechnung – Unser Algorithmus berechnet alle steuerrelevanten Werte
  4. PDF-Report erhalten – Lade deinen fertigen Steuerreport herunter

Der Report enthält alle Werte für die Anlage KAP, KAP-INV und SO – direkt übertragbar in deine Steuererklärung oder als Beleg für deinen Steuerberater.

Was BubbleTax berechnet

BereichDetails
Aktien & ETFsFIFO-Berechnung aller Käufe und Verkäufe
OptionenPrämien, Ausübungen, Verfall – korrekt zugeordnet
Futures & CFDsTermingeschäfte nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG
DividendenBrutto/Netto mit anrechenbarer Quellensteuer
WährungsgewinneFIFO-Berechnung für alle Fremdwährungskonten
Corporate ActionsSplits, Spin-offs, Mergers, Tender Offers
ETF-KlassifizierungTeilfreistellung und Vorabpauschale nach InvStG

Typische Herausforderungen mit IBKR-Daten

Optionen am Jahreswechsel: Eine Short-Put-Prämie im Dezember mit Ausübung im Januar – steuerlich zwei Vorgänge in zwei verschiedenen Jahren. IBKR bildet das nicht korrekt ab.

Fremdwährungs-FIFO: USD-Bestände sind steuerlich eigene Wirtschaftsgüter. Ein Aktienkauf in Dollar kann allein durch den Dollar-Abgang einen FX-Gewinn auslösen – das berechnet BubbleTax automatisch.

ETF-Klassifizierung: IBKR kennt nur „ETF". Das Finanzamt unterscheidet InvStG-Fonds (Teilfreistellung), ETNs (§ 20 EStG) und Gold-ETCs (§ 23 EStG). BubbleTax nutzt professionelle Wertpapier-Stammdaten für die korrekte Zuordnung.

Bereit für deinen Steuerreport?

Lade deine Interactive Brokers FlexQuery-XML hoch und erhalte deinen vollständigen Steuerreport.