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Die Steuerregeln für dein Depot bei Interactive Brokers, CapTrader oder einem anderen IBKR-basierten Broker: sechs Themen, je ein Absatz, dahinter der ausführliche Artikel.

BubbleTax ist eine Steuerreport-Software für deutsche Privatanleger mit Depot bei Interactive Brokers oder einem IBKR-basierten Broker wie CapTrader, LYNX, Estably, MEXEM, WH SelfInvest, AGORA direct oder ProRealTime. Die Software liest den Flex-Query-Export des Brokers und erstellt daraus steuerlich aufbereitete Reports und Werte für die deutsche Steuererklärung, unter anderem für Anlage KAP, KAP-INV und SO. Abgedeckt sind Aktien, ETFs und Fonds, Dividenden, Optionen, Futures, CFDs, Fremdwährungen, Quellensteuer und Vorabpauschale. Veräußerungen werden nach FIFO zugeordnet, jede Umrechnung nutzt den EZB-Kurs des jeweiligen Tages.

Warum diese Seiten nötig sind

Interactive Brokers sitzt in Irland und führt keine deutsche Abgeltungsteuer ab; eine Steuerbescheinigung nach § 45a EStG gibt es nicht. Das Gleiche gilt für CapTrader, LYNX, Estably, MEXEM, WH SelfInvest, AGORA direct und ProRealTime, die als Introducing Broker über IBKR abrechnen. Du erklärst deine Kapitalerträge selbst, das Finanzamt erwartet die Werte in der Anlage KAP, KAP-INV und SO. Die sechs Themen unten sind die Stellen, an denen die IBKR-Auszüge und das deutsche Steuerrecht auseinanderlaufen. Jeder Absatz nennt die Kernaussage und die Norm; der verlinkte Artikel rechnet ein Beispiel durch.

Die sechs Themen

  1. FIFO-Berechnung

    Verkaufst du Aktien oder ETF-Anteile, die du in mehreren Tranchen gekauft hast, gelten die zuerst angeschafften Stücke als zuerst veräußert (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG). Aus dieser Reihenfolge ergeben sich Anschaffungskosten und Gewinn oder Verlust je Verkauf. IBKR weist in seinen Auszügen andere Zuordnungen aus, deshalb baut BubbleTax die Bestände über alle Jahre nach FIFO neu auf.

    FIFO-Berechnung bei Aktien
  2. Fremdwährungsgewinne

    Dein USD-Konto ist steuerlich ein eigenes Wirtschaftsgut: Dollar aus einem Aktienverkauf, die du später für einen Kauf ausgibst, veräußerst du damit. Liegt weniger als ein Jahr dazwischen, ist der Kursgewinn ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG); auch hier gelten die zuerst angeschafften Beträge als zuerst veräußert. Für verzinsliche Fremdwährungsguthaben greift stattdessen § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG.

    Fremdwährungsgewinne im USD-Konto
  3. Quellensteuer

    Auf US-Dividenden behält der Quellenstaat Steuer ein, bei IBKR-Konten mit W-8BEN in der Regel 15 Prozent. Das Finanzamt rechnet die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer an, höchstens 25 Prozent je Kapitalertrag und nur bis zur Höhe der darauf entfallenden deutschen Steuer (§ 32d Abs. 5 EStG). BubbleTax gruppiert Dividenden nach Land und weist den anrechenbaren Anteil aus.

    Quellensteuer anrechnen
  4. ETF-Teilfreistellung

    Erträge aus Investmentfonds bleiben zum Teil steuerfrei: 30 Prozent bei Aktienfonds, 15 Prozent bei Mischfonds, 60 Prozent bei Immobilienfonds und 80 Prozent bei Auslands-Immobilienfonds (§ 20 InvStG). Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, die Vorabpauschale (§ 18 InvStG) und den Gewinn beim Verkauf der Anteile. Diese Werte gehören in die Anlage KAP-INV, nicht in die Anlage KAP.

    Teilfreistellung bei ETFs
  5. Optionen und Termingeschäfte

    Prämien aus verkauften Optionen sind als Stillhalterprämien steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG), die Prämie einer Glattstellung mindert sie. Gewinne aus Termingeschäften wie Futures fallen unter § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG. Verluste daraus sind mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar; nur Verluste aus Aktienverkäufen bleiben in einem eigenen Topf (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG).

    Optionen und Stillhalterprämien versteuern
  6. Anleitung: Flex Query und Anlage KAP

    Die Flex Query ist der konfigurierbare Datenexport im Kontomanagement von Interactive Brokers, den auch CapTrader, LYNX und die anderen Introducing Broker nutzen. Du richtest sie einmal mit neun Abschnitten ein (etwa 15 bis 30 Minuten), exportierst sie je Steuerjahr als XML und lädst die Datei hoch. Der Report nennt zu jedem Wert die Zeile der Anlage KAP, KAP-INV oder SO.

    Flex Query einrichten

Kurz erklärt

Die Fachbegriffe dieser Seite in je einem Absatz. Rechtsgrundlagen in Klammern.

Flex Query
Der konfigurierbare Datenexport im Kontomanagement von Interactive Brokers, den auch Introducing Broker wie CapTrader oder LYNX nutzen. BubbleTax braucht ihn als XML-Datei mit neun Abschnitten. Einmal eingerichtet, exportierst du ihn je Steuerjahr neu.
FIFO
First In, First Out: Beim Verkauf gelten die zuerst gekauften Stücke als zuerst verkauft (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG). Daraus ergeben sich die Anschaffungskosten und damit Gewinn oder Verlust. IBKR rechnet standardmäßig mit anderen Methoden, BubbleTax baut die Bestände nach FIFO neu auf.
Vorabpauschale
Ein pauschal angesetzter Mindestertrag auf Fondsanteile (§ 18 InvStG): der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Fonds im Kalenderjahr den Basisertrag unterschreiten. Sie betrifft vor allem thesaurierende ETFs, die nichts oder wenig ausschütten. BubbleTax berechnet sie aus deinen Beständen und Ausschüttungen.
Teilfreistellung
Ein fester Anteil der Fondserträge bleibt steuerfrei, abhängig von der Fondsart (§ 20 InvStG): 30 Prozent bei Aktienfonds, 15 Prozent bei Mischfonds, 60 Prozent bei Immobilienfonds, 80 Prozent bei Auslands-Immobilienfonds. Sie gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschale und Gewinne aus dem Verkauf der Anteile.
InvStG
Das Investmentsteuergesetz regelt, wie Erträge aus Investmentfonds und ETFs beim Anleger besteuert werden: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne (§ 16 InvStG), mit Vorabpauschale (§ 18 InvStG) und Teilfreistellung (§ 20 InvStG). Diese Werte gehören in die Anlage KAP-INV.
Spin-off
Eine Kapitalmaßnahme: Ein Unternehmen spaltet einen Teil ab und bucht dir Aktien der neuen Gesellschaft ins Depot. Steuerlich ist zu klären, ob die neuen Anteile an die Stelle der alten treten und wie sich die Anschaffungskosten verteilen (§ 20 Abs. 4a EStG). BubbleTax erkennt Spin-offs aus dem Flex-Query-Abschnitt Kapitalmaßnahmen.
Anlage KAP
Das Formular der Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge: Dividenden, Zinsen, Gewinne und Verluste aus Aktien und Derivaten, anrechenbare Quellensteuer. Der Report nennt zu jedem Wert die Zeile, in die er gehört.
Anlage KAP-INV
Die Anlage für Investmenterträge ohne deutschen Steuerabzug, wie bei IBKR: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen (§ 16 InvStG).
Anlage SO
Die Anlage für sonstige Einkünfte. Für Anleger relevant bei privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG; der Report weist solche Werte getrennt von den Kapitalerträgen aus.