Quellensteuer

Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Steuer

Bekommst du Dividenden von US-Aktien oder anderen ausländischen Unternehmen? Dann wird im Ausland Quellensteuer einbehalten. Die gute Nachricht: Einen Teil davon bekommst du über die Steuererklärung zurück.

So funktioniert die Anrechnung

Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf die deutsche Steuer angerechnet werden – maximal bis zum DBA-Satz (z.B. 15 % für US-Dividenden).

  • BubbleTax berechnet die anrechenbare Quellensteuer automatisch
  • Berücksichtigung der DBA-Höchstsätze pro Land
  • Direkte Zuordnung zu den Anlage KAP Zeilen

Quellensteuer automatisch berechnen