§ 32d Abs. 5 EStG · Anlage KAP Zeile 41

Quellensteuer

Wie ausländische Dividendensteuer auf deine deutsche Steuer angerechnet wird

Wenn dein US-Dividendentitel ausgeschüttet hat, ziehen die USA bereits 15 % Quellensteuer ab. Das ist keine zusätzliche Steuer, die du verlierst – das deutsche Finanzamt rechnet sie nach § 32d Abs. 5 EStG auf deine Abgeltungsteuer an. Allerdings nur bis zu dem Satz, den das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorsieht. Was BubbleTax aus deinem IBKR-Export liest, wie wir den anrechenbaren Betrag berechnen und wo er in deiner Anlage KAP landet – hier im Detail.

Beispiel: 100 $ Apple-Dividende
So rechnet BubbleTax eine US-Dividende durch
  1. 1.
    Brutto laut IBKR
    Dividenden-Buchung, AAPL
    100,00 $
  2. 2.
    EZB-Kurs Buchungstag
    USD→EUR
    0,9214
  3. 3.
    Brutto in Euro
    100 × 0,9214
    92,14 €
  4. 4.
    US-Quellensteuer 15 %
    FRTAX-Buchung umgerechnet
    13,82 €
  5. 5.
    DBA-Cap (US)
    15 % × 92,14 €
    13,82 €
  6. =
    → Anlage KAP Zeile 41
    min(Quellensteuer, Cap)
    13,82 €

So entsteht der Betrag in Zeile 41

Pro Dividende übernimmt BubbleTax fünf Schritte – damit du nichts manuell zuordnen, umrechnen oder nachschlagen musst.

  1. 01

    Jede Quellensteuer-Buchung wird ihrer Dividende zugeordnet. Auch wenn beide getrennt im IBKR-Export auftauchen, gehören Brutto und Steuer am Ende zusammen.

  2. 02

    Beträge werden zum amtlichen EZB-Referenzkurs des Buchungstages in Euro umgerechnet – die vom Finanzamt akzeptierte Methode.

  3. 03

    BubbleTax erkennt das Quellenland der Dividende automatisch – Voraussetzung für den richtigen DBA-Satz.

  4. 04

    Der DBA-Cap des Quellenlandes wird angewendet. Du bekommst nie weniger angerechnet als möglich, aber auch nie zu viel – sonst hakt das Finanzamt nach.

  5. 05

    Pro Steuerjahr summiert, fertig für Anlage KAP Zeile 41. Eine Detail-PDF mit jeder Einzelposition liegt als Nachweis bei.

Auslesen
Aus deinem IBKR-Export ziehen wir Brutto-Dividende und einbehaltene Quellensteuer heraus und rechnen beides in Euro um.
Begrenzen
Anrechenbar in Deutschland ist nie mehr als der DBA-Höchstsatz × Brutto-Dividende. Den Rest könntest du nur direkt beim Quellenstaat zurückfordern.
Eintragen
Der anrechenbare Gesamtbetrag landet in Anlage KAP, Zeile 41 („Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern“). Den Detailnachweis bekommst du gleich dazu.

DBA-Cap je Quellenland

Diese Sätze hat BubbleTax fest hinterlegt. Anrechenbar in Deutschland ist nie mehr als der jeweilige DBA-Satz × Brutto-Dividende.

LandDBA-CapHinweis
USA15 %Standard-DBA. REITs einbehalten oft 30 % – siehe Sonderfälle.
Kanada15 %Standard-DBA
Schweiz15 %Verrechnungssteuer 35 %; 20 % per Tax Voucher zurückforderbar
Großbritannien0 %UK erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden
Irland0 %Irische Quellensteuer in Deutschland nicht anrechenbar
Frankreich15 %Quellensteuer 25–30 %; Erstattung des Überhangs beim FR-Fiskus möglich
Niederlande15 %Standard-DBA
Dänemark15 %Standard-DBA
Japan15 %Standard-DBA
China10 %DBA-Sondersatz
Indien10 %DBA-Sondersatz
Israel10 %DBA-Sondersatz
Singapur0 %Keine Quellensteuer auf Dividenden
Hongkong0 %Keine Quellensteuer auf Dividenden
Cayman / BM / KY0 %Keine Quellensteuer erhoben
Die vollständige Cap-Tabelle umfasst über 60 Länder. Standardwert für nicht aufgeführte Länder: 15 % gemäß OECD-Musterabkommen.

Sonderfälle, die wir abbilden

Nicht jede einbehaltene Steuer ist anrechenbar – BubbleTax kennt die wichtigsten Ausnahmen:

Deutsche KESt + Soli

Zeile 37 + 38

Deutsche Aktien wie SAP oder Allianz über IBKR: 26,375 % Einbehalt = 25 % KESt + 1,375 % Soli. BubbleTax splittet automatisch und trägt nicht in Zeile 41 ein.

Payment in Lieu (PIL)

0 € anrechenbar

Aktien während Stock-Loan-Programm ausgeliehen → Ersatzdividende. Quellensteuer darauf nicht anrechenbar (BFH zu § 39 AO, wirtschaftliches Eigentum).

Länder ohne Anrechnung

DBA-Cap = 0 %

Singapur, Hongkong, Cayman, Monaco … dort einbehaltene Steuern sind in Deutschland nicht anrechenbar.

US-REITs

Cap bei 15 %

USA ziehen 30 % auf REIT-Ausschüttungen ein. BubbleTax rechnet die anrechenbaren 15 % an, der Überhang ist beim US-IRS zurückzufordern (W-8BEN-Verfahren).

BubbleTax fordert keine Quellensteuer beim Quellenstaat zurück

Die Anrechnung nach § 32d Abs. 5 EStG passiert ausschließlich im deutschen Veranlagungsverfahren. Wir bereiten dafür die korrekte Zeile 41 in deiner Anlage KAP vor und liefern den Einzelnachweis. Eine direkte Erstattung beim Quellenstaat (z.B. die Differenz zwischen einbehaltenen 30 % und DBA-Satz 15 % bei US-REITs) ist ein eigenständiges Verfahren beim ausländischen Finanzamt und nicht Teil des Steuerreports. Für die meisten Privatanleger ist die DBA-konforme Anrechnung in Deutschland ausreichend.

Rechtliche Grundlage

§ 32d Abs. 5 Satz 1 EStG: „Die auf ausländische Kapitalerträge festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer, jedoch höchstens 25 Prozent ausländische Steuer auf den einzelnen steuerpflichtigen Kapitalertrag, [ist] auf die deutsche Steuer anzurechnen." § 32d Abs. 5 Satz 2 EStG verweist ergänzend auf das jeweilige DBA. Für betriebliche Einkünfte gilt § 34c EStG, der hier nicht einschlägig ist. BubbleTax wendet ausschließlich die Privatanleger-Logik (§ 32d EStG) an – wer Kapitalerträge im Betriebsvermögen hält, sollte den Report mit dem Steuerberater abstimmen.

Quellensteuer automatisch für deine Anlage KAP berechnen