Quellensteuer
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Steuer
Bekommst du Dividenden von US-Aktien oder anderen ausländischen Unternehmen? Dann wird im Ausland Quellensteuer einbehalten. Die gute Nachricht: Einen Teil davon bekommst du über die Steuererklärung zurück.
So funktioniert die Anrechnung
Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf die deutsche Steuer angerechnet werden – maximal bis zum DBA-Satz (z.B. 15 % für US-Dividenden).
- BubbleTax berechnet die anrechenbare Quellensteuer automatisch
- Berücksichtigung der DBA-Höchstsätze pro Land
- Direkte Zuordnung zu den Anlage KAP Zeilen