
Webinar: Interactive Brokers Steuererklärung – Wo Trading und Steuerlogik kollidieren
Trading trifft deutsche Steuerlogik
Ende Februar haben wir bei WH SelfInvest und stock3 im Webinar „Bulle & Bär im Visier" über ein Thema gesprochen, das erstaunlich viele Anleger betrifft, aber trotzdem selten systematisch erklärt wird:
Warum reichen IBKR-Daten allein nicht für die Steuererklärung? Und was fehlt konkret?
Die Aufzeichnung (ca. 51 Minuten) ist jetzt auf YouTube verfügbar:
▶ Webinar auf YouTube ansehen (externer Link, es gelten die Datenschutzbestimmungen von YouTube/Google)
Das Grundproblem
Wer über Interactive Brokers handelt, ob direkt oder über einen Introducing Broker wie WH SelfInvest, steht vor einer Situation, die es bei deutschen Banken nicht gibt: IBKR zieht keine Kapitalertragsteuer ab und erstellt keine Jahressteuerbescheinigung. Die steuerliche Aufbereitung liegt vollständig beim Anleger.
Das klingt zunächst überschaubar. Wird es aber nicht, sobald man in die Details geht.
Drei Dimensionen, die bei jedem Vorgang stimmen müssen
Im Webinar haben wir gezeigt, dass jeder einzelne Trade aus drei Perspektiven korrekt bewertet werden muss:
- Zeitpunkt: Wann wird etwas steuerlich relevant? Nicht immer dann, wenn der Broker es verbucht.
- Klassifizierung: Welche steuerliche Kategorie greift? Eine Aktie ist nicht gleich ein ETF ist nicht gleich eine Option. IBKR-Daten unterscheiden das aber nicht immer klar.
- EUR-Bewertung: Jeder Vorgang braucht den richtigen EZB-Kurs vom richtigen Tag.
Wo es konkret hakt
Wir sind im Webinar auf Fälle eingegangen, die bei IBKR-Nutzern regelmäßig auftreten:
ETF-Klassifizierung: IBKR kennt nur „ETF". Das deutsche Finanzamt unterscheidet: Investmentfonds nach InvStG (mit Teilfreistellung)? Oder ETN/ETC nach § 20 EStG? Oder Gold-ETC / Krypto-ETP nach § 23 EStG? Diese Unterscheidung kann hunderte Euro Differenz ausmachen.
Optionen am Jahreswechsel: Eine Short-Put-Prämie im Dezember und die Ausübung im Januar sind steuerlich zwei Vorgänge in zwei verschiedenen Jahren. IBKR bildet das nicht entsprechend ab.
Futures und Mark-to-Market: Der Broker verbucht täglich Gewinne und Verluste. Steuerlich zählt jedoch nur das Gesamtergebnis beim Schließen der Position. Die täglichen Buchungen sind steuerlich irrelevant.
Fremdwährungs-FIFO: Der Punkt, der die meisten überrascht: USD-Bestände bei IBKR sind steuerlich eigene Wirtschaftsgüter. Wer Aktien in Dollar kauft, löst allein durch den Dollar-Abgang ggf. einen steuerpflichtigen FX-Gewinn aus, auch ohne bewussten Währungstausch.
Steuerliche Töpfe: Was wohin gehört
Nicht alles landet im selben Verrechnungstopf. Die Kurzversion:
| Topf | Was hineingehört | Besonderheit |
|---|---|---|
| InvStG | ETFs & Fonds | Teilfreistellung, Vorabpauschale |
| Aktien-Sondertopf | Aktienverkäufe | Verluste nur gegen Aktiengewinne verrechenbar |
| Sonstige | Dividenden, Optionen, Futures, FX | Termingeschäft-Deckel aufgehoben seit JStG 2024 |
Warum manuelle Berechnung ab einer gewissen Komplexität nicht mehr funktioniert
Bei 50 Trades im Jahr lässt sich das Ergebnis noch manuell nachvollziehen. Bei mehreren Währungen, Optionsstrategien und FIFO-Ketten über Steuerjahre hinweg wird es jedoch schnell fehleranfällig. Ein vergessener Kaufvorgang oder ein falscher Wechselkurs zieht sich als Fehler durch alle Folgejahre.
Live-Demo im Webinar
Im letzten Teil haben wir den BubbleTax-Steuerreport live gezeigt, mit der Übersicht nach Assetkategorie und direkter Zuordnung zu den KAP-Zeilen. Wer es sich anschauen möchte: im Video ab ca. Minute 38.
Für wen ist das relevant?
Für alle, die über einen Broker ohne automatischen Steuerabzug handeln. BubbleTax ist auf Broker spezialisiert, die auf der IBKR-Infrastruktur laufen, also neben Interactive Brokers direkt z. B. auch WH SelfInvest.
Wer bei einer klassischen deutschen Bank handelt, die automatisch KESt abführt und eine Steuerbescheinigung ausstellt, braucht das nicht.
Selbst ausprobieren
IBKR FlexQuery-XML hochladen und die kostenlose Vorschau ansehen: Jetzt IBKR-Daten hochladen.
Fragen oder Feedback? Gerne über das Feedback-Formular oder per E-Mail an info@bubbletax.de.
Haftungshinweis: Dieses Webinar und dieser Blog-Post dienen Informationszwecken und stellen keine Steuerberatung dar. BubbleTax ist ein Berechnungstool. Für individuelle steuerliche Fragen wendet euch bitte an einen Steuerberater.